Bremer Hände (vormals Zentrale für Private Fürsorge)

Liebevoll
versorgt.

Zu Hause ist es meist am schönsten. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie im fortgeschrittenen Alter oder bei Pflegebedürftigkeit. Uns liegt am Herzen, dass Sie so lange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung leben können. Unser ambulanter Pflegedienst bietet dafür vielfältige Hilfsangebote:

»Vor zwei Jahren ist mein Mann schwer erkrankt. Dank guter Pflege durch mich und die Bremer Hände geht es ihm inzwischen besser. Es ist schön, einen Teil der Aufgaben abgeben zu können.«

Marianne F., (85)

Grund- und Krankenpflege: Fürsorgliche Pflege zu Hause

Sie benötigen Hilfe bei der regelmäßigen Medikamenteneinnahme, dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder der mundgerechten Zubereitung von Speisen, dem Treppensteigen oder bei der Körperhygiene? Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Sie aktuell benötigen. Manche Leistungen müssen ärztlich ver­­schrieben werden, andere nicht. Auch können Sie bestimmte Hilfsmittel kostenlos in Anspruch nehmen. Sollte sich Ihr Unterstützungsbedarf im weiteren Verlauf verändern, passen wir die notwendigen Leistungen in Absprache mit Ihnen entsprechend an.

In Deutschland werden Pflegeleistungen von zwei Kassen bezahlt, der Kranken- und der Pflegeversicherung. Wer was übernimmt, hängt von der Art und der Dauer der benötigten Leistung sowie von Ihrem Pflegegrad ab. Je nach Pflegegrad erhöhen sich Umfang und Kostenübernahme von Leistungen.

Rufen Sie uns einfach an. Unsere Ansprechpartner:innen in Ihrer Nähe klären mit Ihnen telefonisch, wie Ihre häusliche Pflege am besten organisiert werden kann. Oder wir vereinbaren ein Gespräch bei Ihnen daheim. Gemeinsam schauen wir dann, was nötig ist, damit Sie weiterhin selbstbestimmt und sicher zu Hause leben können.

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Gesetzliche Grundlagen Kranken- und Pflegeversicherung

Die gesetzliche Grundlage für die Krankenversicherung ist das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Leistungen der Krankenkasse stehen dort im 3. Kapitel, Paragraf 11 bis 57. Dort finden Sie zum Beispiel die Regelung zur häuslichen Krankenpflege (Paragraf 37), zur medizinischen Rehabilitation (Paragraf 40) und zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln (Paragraf 33).

Die gesetzliche Grundlage für die Pflegeversicherung ist das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen im 4. Kapitel, Paragraf 28 bis 45. Zum Beispiel das Pflegegeld (Paragraf 37), die Pflegesachleistungen (Paragraf 36) oder die vollstationäre Pflege (Paragraf 43).

Verhinderungspflege: Erholungszeit für Ihre Familie

Sie werden zu Hause von Ihren Angehörigen gepflegt? Das ist ein großes Geschenk. Damit Ihre Hauptpflegeperson auch mal vertreten werden kann – zum Beispiel im Urlaub, bei festen Terminen oder einer Erkrankung –, haben Sie ab Pflege­grad 2 Anspruch auf eine professionelle Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege wird für maximal 42 Kalendertage pro Jahr von Ihrer Kasse übernommen. Voraussetzung ist, dass Ihre Haupt­pflegekraft Sie bereits mindestens sechs Monate daheim betreut hat. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Unsere Ansprechpartner:innen in Ihrer Nähe sind für Sie da.

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„Ich bin sehr froh über die ­Hilfe durch die ambulante Pflege. Ich habe 13 Jahre lang meinen Mann zu Hause gepflegt und weiß, was es bedeutet.“

Marlies v. S., 91 Jahre, Diabetikerin

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Unterstützung im Alltag

Wenn Sie pflegebedürftig sind, steht Ihnen zusätzlich monatlich ein Betrag von 125 Euro für ­haushaltsnahe Hilfen zu. Ob Unterstützung im Haushalt oder Garten, bei Einkäufen oder ­Arztbesuchen, Spaziergängen oder Freizeitakti­vi­täten – was genau für Sie persönlich sowie zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen hilfreich ist, entscheiden Sie. Diese sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können nur über zugelassene Anbieter (wie z.B. Pflegedienste) in Anspruch genommen werden. Wir unterstützen Sie gerne.

Es gibt zwei finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuung: den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro und die Abrechnung von Pflegesachleistungen (Unterstützung der häuslichen Pflege). Voraussetzung dafür ist ein bestätigter Pflegegrad.

Übrigens: Sie müssen die Betreuungsleistungen nicht monatlich beanspruchen, sondern können sie auch ›ansparen‹ und dann einen größeren Leistungsumfang zum Beispiel viertel- oder halbjährlich in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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Beratungsbesuche: Tipps für die Angehörigen-Pflege

Wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden, sieht der Gesetzgeber vor, dass zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege regelmäßig Beratungsbesuche durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. Wir geben praktische Tipps, beantworten Fragen und helfen mit Fachwissen. So können Sie und Ihre pflegenden Angehörigen sich gemeinsam sicher fühlen. Die Kosten für die Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse. Je nach Pflegegradeinstufung müssen die Besuche halbjährlich (Pflegegrad 2 + 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 + 5) stattfinden.

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Hausnotruf: Sich zu Hause sicher fühlen

Sie kommen zu Hause eigentlich prima zurecht. Doch manchmal fühlen Sie sich doch etwas ­unsicher? Unser Hausnotruf bietet Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit, wenn Sie allein leben. Den kleinen, unauffälligen Sender können Sie am Handgelenk oder als Armband tragen. Ein Knopfdruck genügt und sofort wird eine Sprechverbindung mit unserer Einsatz­zentrale hergestellt. Unser qualifiziertes ­Bereitschaftsteam ist rund um die Uhr für Sie da. Es leitet sofort die notwendige Hilfe ein und ­informiert auf Wunsch Angehörige oder Freund:innen.

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Standorte und Ansprechpartner:innen: Wir sind ganz in Ihrer Nähe